(Einsprachen vom 13. September 2019 und vom 10. Oktober 2017) sowie I.______ (Einsprache vom 14. November 2016) eine Einsprache ein. 5. Am 25. Juni 2018 fand eine Einigungsverhandlung beim BAV im Beisein verschiedener Einsprechenden aus der Überbauung Q. ______ statt. 6. Am 1. Juli 2018 zogen D.______, am 25. Juli 2018 zogen H.______, am 12. August 2018 zogen B.______, C.______ sowie O.______ ihre Einsprachen teilweise zurück. Der Rückzug betraf jedoch nicht die geltend gemachten Entschädigungsforderungen.