{"Signatur": "CH_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2022-11-30", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/CH_UPL_001_K06-0002-2019_2022-11-30.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=116", "Checksum": "4aa98d211a0a2070c7a3a09534d11abb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["K06-0002/2019"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Enteignungsverfahren Köniz, Plangenehmigungsgesuch betreffend den Ausbau des Abschnitts Frischingweg, Wabern, Kehrsatz Nord"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:14", "Checksum": "9ae494e9a60667b141de9bdfa38db297", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019\nRegeste:\nEnteignungsverfahren Köniz, Plangenehmigungsgesuch betreffend den Ausbau des Abschnitts Frischingweg, Wabern, Kehrsatz Nord\n\n26. Würden die ermittelten Jahreserträge zusammengerechnet, ergäbe dies einen jährlichen\nErtrag von CHF 37'352.00. Der erörterte Ertrag wird auf Grund der hypothetischen\nAnnahme ohne effektive Ertragszahlen ermessensweise auf CHF 45'000.-- gerundet.\n\n27. Die Kapitalisierung des Ertrages von CHF 45'000.00 mit dem oben erwähnten\nKapitalisierungssatz von 2.4% ergibt einen Ertragswert von CHF 1'875'000.00. Zur\nErmittlung des Verkehrswertes ist nun noch die Altersentwertung abzuziehen. Mittels der\nAufstellung Reproduktionskosten wird ermittelt, wieviel die Kosten für eine\nWiederherstellung der gleichen Anlagen in gleichwertigem Standard ohne\nWertvermehrung oder Modernisierung betragen würden. Mit festgelegten m 2-Preisen\ndifferenziert nach Strasse, Wege, übrige befestigte Flächen, humusierte Flächen und\nRestflächen werden m2 Preise zwischen CHF 45.00 CHF 100.00 eingesetzt und führen\ndamit zu einem Reproduktionswert von CHF 904'403.00. Von diesen\nReproduktionskosten wird ein Erneuerungsanteil definiert. Vorliegend beträgt dieser\n50% (Teil, der altert und in zu definierenden Zyklen zu erneuern ist). Dabei wird\nberücksichtigt wieviel die Gesamtlebensdauer eines Bauteiles ist und wie viel es\nrechnerisch bereits gealtert ist, respektive heute technisch alt ist. Die Neugestaltung der\nUmgebung wird hier auf 30 Jahre festgelegt. Mit der Gesamtlebensdauer von 30 Jahren\nwird mittels Barwerts eine jährliche Rente basierend auf dem Nettozinssatz (2%) ermittelt\nund anhand des technischen Alters, welches 7 Jahre ist, der Anteil des Altersabzuges\nerrechnet. Der Altersabzug beträgt CHF 82'864.79 und ergibt einen Verkehrswert von\nCHF 1'792'135.00. Damit die enteigneten m2 den Berechtigten der Parzelle Köniz-GB\nX.______ entschädigt werden können, ist nun ein m2-Preis zu definieren.\n\n28. Nach der Kapitalisierung des ermittelten Ertrags und in Berücksichtigung der\nAltersentwertungen liegt der Preis bei CHF 120.10/m 2 (CHF 1'792'135.00 durch 14'925\nm2). Der ausgewiesene Preis von CHF 120.10 / m2 ist allerdings ein Durchschnittswert\nüber die gesamte Parzelle. Die Parzelle bietet an unterschiedlichen Stellen höheren und\ntieferen geldwerten Nutzen. Der durchschnittliche Preis von CHF 120.10 / m2 ist\ndementsprechend zu präzisieren. Besonders die westliche Seite entlang der Bahngleise\nist mit Spielflächen und Aussenraumgestaltung für die Anwohner bestückt. Somit wird\nder hypothetisch angestellte Ertrag hauptsächlich durch diese Fläche generiert. Folglich\nist im Rahmen des Enteignungsverfahrens ein Quadratmeter-Preis spezifisch für diese\n\n6\nK06-0002/2019\n\nFlächen parallel zur V-Strasse, westlicher Teil des Grundstückes, entlang der\nBahngleise der A.______ zu berechnen.\n\n29. Ein Grossteil des Erholungsraumes und des hypothetisch berechneten Nutzens\nrespektive geldwerten Ertrags der Gesamtparzelle liegt im enteigneten Bereich. Der\nerrechnete Verkehrswert, bzw. des kapitalisierten Ertrags für das Gesamtgrundstück\nbeträgt CHF 1'792'135.00. Es ist anzunehmen, dass mindestens 50 % dieses\nkapitalisierten Ertrags (somit CHF 896'067.50) durch die Flächen entlang der Bahnlinie\nzu den Gebäuden hin generiert wird, welche ungefähr 2'300 m2 ausmacht. Dies ergibt\neinen Quadratmeterpreis auf die genannten 2'300 m2 von CHF 389.60 (CHF 896'067.50\ngeteilt durch 2'300 m2).\n\n30. Wiederum stellen die CHF 389.60 / m2 einen Durchschnittswert betreffen dieser\n2'300 m2 dar. Weil nur ein Teil dieser Fläche enteignet wird, ist nun der konkrete Wert\nder zu enteignenden Fläche (ca. 389 m2) zu bestimmen.\n\n31. Zur Festlegung des Quadratmeter-Preises der zu enteignenden Fläche ist mittels Zuund Abschläge ein Preis zu ermitteln. Abschlagend wirkt sich die Tatsache aus, dass\nsich der zu enteignende Abschnitt auf der ehemaligen Böschung befindet. Dort waren\nund sind keine Spielflächen oder Sitzgelegenheiten und auch keine Abstellplätze\nvorhanden. Die Fläche war bisher faktisch nicht nutzbar und ist mit der Enteignung daher\nkaum ein Verlust für die Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______. Diese Tatsache lässt den\ndurchschnittlichen m2-Preis erheblich sinken, ebenso die Tatsache, dass die UeO keine\nAnlagen und Bauten in diesem Bereich zulässt und auch der Fuss- und Fahrradweg dort\nvon Beginn an angesiedelt war und dadurch eine physische Trennung der Fläche durch\ndie geteerte Strasse entsteht. Mögliche Zuschläge sind im Bereich der zu enteignenden\nFläche nicht ersichtlich. Unter Berücksichtigung der genannten Abschläge resultiert ein\nQuadratmeter-Preis und daraus ein Verkehrswert der zu enteignenden Fläche von\nCHF 188.60 / m2.\n\n32. Gemäss Messurkunde Nr. 355 2022 / 30 und Mutationsplan vom 16. November 2022\ndes Nachführungsgeometers, Herr Stephan Tschudi beträgt die definitiv enteignete\nFläche 393 m2. Das Eigentum an dieser Teilfläche der Liegenschaft Köniz Gbbl.\nX.______ wird auf die Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. XY.______ der A.______\nübertragen.\n\n33. Die Enteignerin hat – unter Vorbehalt der nachfolgenden Ausführungen – zuhanden der\nEnteigneten für die definitiv enteignete Fläche von 393 m2 einen Betrag von total\nCHF 74’119.80 (393 m2 mal CHF 188.60) zu bezahlen.\n\nFlächenzuteilung\n\n"}