{"Signatur": "CH_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2022-11-30", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/CH_UPL_001_K06-0002-2019_2022-11-30.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=116", "Checksum": "4aa98d211a0a2070c7a3a09534d11abb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["K06-0002/2019"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Enteignungsverfahren Köniz, Plangenehmigungsgesuch betreffend den Ausbau des Abschnitts Frischingweg, Wabern, Kehrsatz Nord"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:14", "Checksum": "9ae494e9a60667b141de9bdfa38db297", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössische Schätzungskommission Eidgenössische Schätzungskommission Krei 30.11.2022 K06-0002/2019\nRegeste:\nEnteignungsverfahren Köniz, Plangenehmigungsgesuch betreffend den Ausbau des Abschnitts Frischingweg, Wabern, Kehrsatz Nord\n\n10. Mit Verfügung vom 6. Mai 2019 eröffnete die Eidgenössische Schätzungskommission,\nKreis 6 (nachfolgend ESchK) das Enteignungsverfahren. Die Gesuche der A.______\nvom 31. Januar 2019 und vom 4. April 2019 wurden den Enteigneten zugestellt und\nihnen Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Die Einigungsverhandlung mit\nAugenschein wurde auf den 13. Juni 2019 angesetzt.\n\n11. Mit Schreiben vom 12. Mai 2019 gaben B.______ an, die von der A.______ angebotene\nEntschädigung von CHF 200.00 / m 2 entspreche nicht dem effektiven Landwert.\n\n12. Mit Schreiben vom 28. Mai 2019 gab J.______ an, die von der A.______ angebotene\nEntschädigung von CHF 200.00 / m 2 entspreche nicht dem effektiven Landwert.\n\n13. Mit Schreiben vom 3. Juni 2019 nahmen D.______ zum Gesuch der A.______ vom 31.\nJanuar 2019 und der Eingabe der A.______ vom 4. April 2019 ausführlich Stellung.\n\n14. Am 13. Juni 2019 fand die Einigungsverhandlung mit Augenschein statt. Weil nicht alle\nGrundeigentümer, welche die Vereinbarung mit der A.______ nicht unterzeichnet hatten,\nanwesend waren, und die Vorstellungen der anwesenden Enteigneten und der A.______\nweit auseinander gingen, war eine Einigung nicht möglich.\n\n15. Mit Verfügung vom 3. Juli 2019 wurde den Parteien das Protokoll der\nEinigungsverhandlung und des Augenscheins und der Schätzungsverhandlung vom 30.\nJuni 2022 mit der Gelegenheit Bemerkungen einzureichen, zugestellt. Die A.______\nwurde aufgefordert, das genaue Datum des Beginns der Bauarbeiten mitzuteilen.\n\n16. Mit gleichem Datum erfolgte der Zwischenentscheid hinsichtlich der vorzeitigen\nBesitzeinweisung, welche der A.______ gewährt wurde. Der Zwischenentscheid wurde\nnicht angefochten.\n\n17. Mit E-Mail vom 5. Juli 2019 teilte die A.______ mit, dass die ersten\nVorbereitungsarbeiten auf der Liegenschaft Köniz Gbbl. X.______ am 18. Februar 2019\nmit dem Aufstellen eines Doppellattenzauns stattgefunden hätten.\n\n18. Am 2. Oktober 2019 sistierte die ESchK das Verfahren bis zum Abschluss der\nBauarbeiten.\n\n19. Mit Verfügung vom 2. Februar 2022 hob die ESchK die Sistierung auf und führte das\nVerfahren fort. Die Parteien wurden aufgefordert allfällige Beweismittel einzureichen und\nBeweisanträge zu stellen. Die A.______ wurde aufgefordert der ESchK mitzuteilen,\nwann die Bauarbeiten definitiv abgeschlossen wurden. Die Enteigneten erhielten\nGelegenheit, Forderungen für allfällige Schäden im Zusammenhang mit den\nBauarbeiten zu benennen, zu begründen und zu belegen. Aufgrund der Vielzahl an\nGrundeigentümern wurde die Verfügung im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern\n\n3\nK06-0002/2019\n\nvom 2. Februar 2022 publiziert und nur der A.______ und den Parteien, welche keine\nVereinbarung abgeschlossen haben, persönlich eröffnet.\n\n20. Am 2. März 2022 reichte die A.______ und am 4. März 2022 F.______, v.d. G.______\neine Stellungnahme ein.\n\n21. Mit Verfügung vom 24. Mai 2022 wurden die Eingabe der A.______ vom 2. März 2022\nund die Eingabe von G.______ vom 4. März 2022 den Parteien wechselseitig zugestellt\nsowie die Schätzungsverhandlung mit Augenschein auf den 30. Juni 2022 angesetzt.\nAufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern wurde die Verfügung im Bundesblatt und\nim Anzeiger Region Bern vom 1. Juni 2022 publiziert und nur der A.______ und den\nParteien, welche keine Vereinbarung abgeschlossen haben, persönlich eröffnet.\n\n22. Am 30. Juni 2022 fand der Augenschein mit anschliessender Schätzungsverhandlung\nstatt, an welcher die A.______ ein Bericht über die Erschütterungsmessungen zu den\nAkten reichte. Aufgrund neuer Erkenntnisse forderte die ESchK die A.______ auf, das\nEnde der Bauarbeiten genauer zu belegen. Zudem wurde G.______ angewiesen, der\nESchK die Mietverträge sowie die erwähnte E-Mail des neuen Mieters einzureichen.\n\n23. Mit E-Mail vom 8. Juli 2022 reichte die A.______ zusätzliche Belege für das Ende der\nBauarbeiten ein. Mit Eingabe vom 8. Juli 2022 reichte G.______ die Mietverträge sowie\ndie erwähnten E-Mails des neuen Mieters ein.\n\n24. Mit Verfügung vom 20. Juli 2022 wurde die Eingabe von G.______ der A.______ sowie\ndie Eingabe der A.______ und die Erschütterungsmessungen den Enteigneten\nzugestellt. Den Parteien wurde zudem das Protokoll des Augenscheins vom 30. Juni\n2022 inkl. Erschütterungsmessungen zugestellt und ihnen Gelegenheit gegeben, bis am\n8. September 2022 Schlussbemerkungen einzureichen. Aufgrund der Vielzahl an\nGrundeigentümern wurde die Verfügung im Bundesblatt vom 25. Juli 2022 und im\nAnzeiger Region Bern vom 27. Juli 2022 publiziert und nur der A.______ und den\nParteien, welche keine Vereinbarung abgeschlossen haben, persönlich eröffnet.\n\n25. Mit Schreiben vom 26. August 2022 reichte die A.______ die Schlussbemerkungen ein.\nVon den Enteigneten sind innert der gesetzten Frist keine Schlussbemerkungen\neingegangen.\n\n26. Mit Verfügung vom 28. September 2022 wurden die Schlussbemerkungen der\nEnteignerin den Enteigneten zur Kenntnis zugestellt. Aufgrund der Vielzahl an\nGrundeigentümern wurde die Verfügung im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern\nvom 28. September 2022 publiziert und nur der A.______ und den Parteien, welche\nkeine Vereinbarung abgeschlossen haben, persönlich eröffnet.\n\n"}