wurde . Wie aus der Erläuterung von Ständerat Jositsch deutlich hervorgeht, soll mit der vollen Honorierung im Freispruchs- oder Einstellungsfall gewährleistet werden, dass keine Quali - tätsunterschiede zwischen amtlicher und privater Verteidigung bestehen. Dies scheint auch den Nationalrat überzeugt zu haben, wurde der Vorschlag doch diskussionslos angenommen (AB 2022 N 83 / BO 2022 N 83) . 16. An dieser Tatsache ändert auch das Ergebnis der Vernehmlassung nichts . Im Vorentwurf des Bundesrates von 2017 war eine Anpassung von Art . 135 Abs . 1 StPO vorgesehen, nach welcher