1355 / 80 2021 E 1355) . Ständerat Charles Julliard hatte zuvor die Ablehnung beider von der Rechtskommission des Ständerates vorgeschlagenen Änderungen beantragt, erklärte sich aber bereit, seinen Antrag zu Art. 429 Abs . 1 lit. a zurückzuziehen, sollte seinem Antrag zu Art . 135 Abs . 1 stattgegeben werden (AB 2 021 S 1353 / BO 2021 E 1353). Als er, wie angekündigt, sei- nen Antrag zu Art. 429 Abs . 1 lit. a zurückzog als Folge dessen, dass seinem Antrag zu Art. 135 Abs. 1 lit. a stattgegeben wurde, äusserte sich Ständerat Daniel Jositsch für die Kommission wie folgt (AB 2021 S 1371 / BO 2021 E 1371) :