ioaufzeichnung Plädoyers und Replik/ Duplik vom 23 .04 .2025 bei Vorinstanz zu edieren 5/17 V. Materielles Art. 1 - Kognition der Vorinstanz betreffend Neufestsetzung des erstinstanzlichen Honorars 1. Die Vorinstanz führt in der Urteilsbegründung, Ziff. I. 5. (Beilage 2) zum Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer aus, dass sie zufolge vollumfänglicher Berufung der General- staatsanwaltschaft das gesamte erstinstanzliche Urteil zu überprüfen habe. Dies gelte ins-