2. Am 03 . April 2024 begründete das Regionalgericht Berner Jura-Seeland das Urteil schriftlich (Urteilsbegründung RG BJS vom 03 .04 . 20 2 4, Beilage 6) . Bezügl ich Kosten- und Entschädigungen führte das Regionalgericht Berne r Jura -Seeland aus, dass die beschuldigte Person Anspruch auf Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrens - rechte hat, wenn sie ganz oder teilw eise freigesprochen wird (vgl. Ziff. VI. 1 der Beilage 6 mit Verweis auf Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO) . Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Verhandlung vom 28 . Februar 2024 eine Honorarnote eingereicht . Darauf wurde ein Zeitaufwand von total