Art. 429 Abs . 1 lit. a StPO sowie von Art. 29 Abs . 2 BV . Beweismittel: Die Genannten IV. Sachverhalt/ Prozessgeschichte 1. Mit Verfügung vom 06 . Dezember 2022 wurde der Beschwerdeführer durch die Staatsanwalt- schaft Berner Jura -Seeland als amtl icher Verteid iger von eingesetzt. - -wurde m it Strafbefehl vom 02. August 2023 wegen d iverser Delikte verurteilt. Gegen diesen Strafbefehl e r h o b - vertreten durch den Beschwerdeführer, Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefeh l fest und überwies die Akten dem Regionalgericht