Beweismittel: Die Genannten Urteilsdispositiv OGe r BE vom 23 .04.2025 Beilage 1 Urteilsbegründung OGer BE vom 24 .06 .20 2 5 Beilage 2 Briefumschlag und Sendungsverfolgung Beilage 3 Anwa ltsvollmacht Beilage 4 III. Rügegründe Mit Beschwerde in Strafsachen kann die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden (Art. 95 lit. a BGG) . Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung von Art. 404 Abs. 1 und Abs . 2 StPO,