der Stellungnahme vom 13. Juni 1988, die lauten: "Zusammenfassend und abschliessend stellen wir fest, dass in den Wahlkreisen Grossbasel-Ost, Grossbasel-West und Kleinbasel anlässlich der Grossratswahlen 1988 bei der Einreichung von Wahlvorschlägen und der Aufstellung von Kandidaten keine Vorschriften des Wahlgesetzes offensichtlich verletzt worden sind. Bei allen untersuchten Listen hat sich ergeben, dass sämtliche Kandidaten nach der Praxis gültig vorgeschlagen wurden und wählbar waren; daraus folgt, dass sämtliche überprüften Listen und auch die Listenverbindung (mit Ausnahme der Liste 19) im Wahlkreis Grossbasel-West in Ordnung waren.