das übrigens noch nie beanstandet wurde, sind die Unterzeichner auf der Vorderseite und die Kandidaten aus Platzgründen auf der Innenseite aufgeführt; somit kann auch da von einer eigentlichen Unterzeichnung der Wahlvorschläge nicht gesprochen werden. Demgemäss lässt sich eine Blanko-Unterzeichnung weder verhindern, noch ist sie rechtswidrig. Davon abgesehen ist jedermann für das, was er unterzeichnet, selbst verantwortlich, sei es nun ein Blanko-Check, ein Blanko-Vertrag oder ein Blanko-Wahlvorschlag" (Stellungnahme des Regierungsrates S. 5). Der Beschwerdeführer kann daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten.