Wir halten dies für zulässig, weil die Vertreter der Wahlvorschläge ja auch von Gesetzes wegen ermächtigt sind, die vom Kontrollbüro beanstandeten Fehler von sich aus zu beheben. Den Vertretern der Wahlvorschläge steht aber die Möglichkeit offen, vorgängig erkannte Fehler selbst zu korrigieren, bevor die Vorschläge den Kontrollbüros zur Prüfung eingereicht werden" (Stellungnahme des Regierungsrates S. 10). Und weiter: "Selbst auf dem vom Kontrollbüro zur Verfügung gestellten Formular,