Urkundenfälschungen zu entdecken. cc) Nach der im Kanton Basel-Stadt herrschenden Praxis werden Streichungen und Ergänzungen offenbar nicht nur nach Massgabe des bereits zitierten $ 36 des Wahlgesetzes infolge Nichterfüllung der Formerfordernisse vorgenommen, sondern allem Anschein nach Änderungen an den von einer Anzahl von Wahlberechtigten unterzeichneten