bb) Gemäss $ 36 des basel-städtischen Wahlgesetzes prüft das Polizeiund Militärdepartement die eingereichten Vorschläge in bezug auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit der Kandidaten und die Gültigkeit der Unterschriften. Den Vertretern der Vorschläge sind die infolge Nichterfüllung der Formerfordernisse nötigen Streichungen und Ergänzungen unverzüglich mitzuteilen unter Ansetzung einer Frist von zwei Tagen zur Behebung der Mängel.