Ausstellern, auf welche die Unterschriften hinweisen, eine Erklärung unterschob, die diese gar nicht abgegeben hatten; insoweit ist Urkundenfälschung im engen Sinne in der Form der Urkundenverfälschung respektive der Blankettfälschung gegeben. cc) Die eingereichten Wahlvorschläge geben nur die Willenserklärung der Unterzeichner wieder, die darin genannten Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen; darin erschöpft sich ihr Aussagegehalt. Die eingereichten Wahlvorschläge enthalten mithin nicht zugleich auch eine willenserklärung der Kandidaten, mit der Kandidatur einverstanden zu sein und eine allfällige Wahl anzunehmen. Die dem Beschwerdeführer zur