bb) Der bei der zuständigen Instanz eingereichte schriftliche Wahlvorschlag enthält die rechtlich bedeutsame Willenserklärung der Unterzeichner, dass sie die darin genannten Personen als Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Der eingereichte Vorschlag ist bestimmt und geeignet zu beweisen, dass die Unterzeichner eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Eine solche Erklärung ist von rechtlicher Bedeutung, also auch dann, wenn sie aus irgendwelchen Gründen nicht dem wirklichen Willen der