Abs. subsumiert werden. Der Beschwerdeführer hat nicht das 3 StGB "Ergebnis einer Wahl" gefälscht. Zwar konnte das in- kriminierte Vorgehen Einfluss auf das Ergebnis der Grossratswahl haben, nämlich insofern, als Personen, die ohne ihren Willen vom Beschwerdeführer als [03