Der vorliegende Strafbescheid wird nach Eintritt der Rechtskraft dem Zentralstrafenregister mitgeteilt. Der vorliegende Strafbescheid wird nach Eintritt der Rechtskraft der Zentralstelle Waffen mitgeteilt, mit der Anweisung, die eingezogenen Waffenbestandteile zu vernichten. Rechtmittelbelehrung