3. Die vom SECO mit Verfügung vom 27.10.2016 beschlagnahmten Waren (3 Gewehrschafte/Handschutze aus Holz, 4 Zielvorrichtungen/ Zielfernrohre, 8 Magazine, 10 Federn und Zubringer, 5 Trommelmagazine sowie 5 Gurten/Tragriemen) werden vom SECO zur Vernichtung eingezogen. 4. Herr~ werden zudem die Verfahrenskosten von insgesamt 2'610 Franken bestehend aus einer Spruchgebühr von 2'500 Franken sowie den Schreibgebühren von 11 O Franken auferlegt. 5. Der vorliegende Strafbescheid wird Herm - in zwei Exemplaren und per Einschreiben mit Rückschein erôffnet.