31. Her~ hat anlasslich der Einvernahme vom 29.11.2016 die Frage, ob er schon einmal von einem Strafverfahren betroffen gewesen sei, bejaht und geantwortet, er sei zwei Mal von einem Strafverfahren betroffen gewesen. Einmal wegen einer Geschwindigkeitsübertretung und einmal wegen dem Verkauf einer Waffe im Internet, die er sa abgeandert habe, dass er sie nicht hatte verkaufen dürfen. Damit habe er gegen das Waffengesetz verstossen ; das sei var 2 bis 3 Jahren gewesen; er habe eine Busse von ca. 400 Franken erhalten. Her- macht in seiner Stellungnahme vom 13.12.2016 zum Schlussprotokoll des SECO geltend, sein Strafregister sei leer.