120/2005/01027 1 COO.2101 104 7 2084745 7/1 1 ist. Er hat sich jedoch bewusst über dieses Verbot hinweggesetzt und die erste Lieferung abgewartet. Da diese Sendung vom Zoll nicht zurückbehalten worden war, hat er entschieden, weitere Bestandteile von Watten aus Russland in die Schweiz zu importieren. Damit hat der Beschuldigte die Verwirklichung der Straftat für môglich gehalten und bewusst in Kauf genommen. Der Beschuldigte hat somit eventualvorsatzlich gehandelt.