Mit E-Mail vom 29.7.2015, 15:59 stellte der Beschuldigte die Richtigkeit dieser Aussage in Frage. Frau Gina Schmied (Stv. Ressortleiterin des Ressorts Sanktionen) prazisierte gegenüber dem Beschuldigten, dass die Verordnung jeglichen Import von Bestandteilen und Zubehër einer Feuerwaffe aus Russland und der Ukraine" verbietet und weiter gefasst ist ais die Formulierung der ,,Bestandteile und Zubehor" nach Waffenrecht. Sie bestatigte gegenüber dem Beschuldigten, dass die Einfuhr der genannten Produkte in die Schweiz verboten ist.