Mit E-Mail von Gabri~ m Ressort Sanktionen des SECO, vom 29.7.2015, 15:09 hat das SECO Herm~ auf Art. 1a Abs. 1 Bst. a der Verordnung aufmerksam gemacht und ihm Folgendes mitgeteilt: ,,Ein Import der von lhnen aufgelisteten Güter unterliegt der Verordnung und ist demnach verboten . Wir weisen Sie darauf hin, dass Verstësse gegen Art. 1a nach Art. 9 Embargogesetz (SR 946.231) bestraft werden. Wir bitten Sie, uns den Eingang dieses E-Mails zu bestatigen".