19. ln Bezug auf die Einfuhr von 3 Gewehrschaften/Handschutzen aus Holz, 4 Zielvorrichtungen/Zielfernrohren, 8 Magazinen, 10 Federn ~ ern, 5 Trommelmagazinen sowie 5 GurtenfTragriemen aus Russland durch Herm. . . . ist der objektive Straftatbestand eines Verstosses gegen Art. 1a Abs. 1 Bst. a der Verordnung samit erfüllt. ln Bezug auf die Einfuhr des Militarhelmes liegt hingegen kein Verstoss gegen die genannte Bestimmung vor. Subiektiver Straftatbestand