120/2005/01027 1 COO.2101.104 .7.2084745 5/11 Munitionsbestandteile, welche sowohl in den Geltungsbereich des KMG ais auch des Waffengesetzes (:NG, SR 541.54) fallen. Mit der Verordnungsanderung vom 1.7.2015 wurde das Verbot gem. Art. 1a Abs. 1 Bst. a in die Verordnung aufgenommen. Damit wurde diese Lücke geschlossen und somit auch der Import von Feuerwaffen, Bestandteilen und Zubehôr davon sowie von Munition und Munitionsbestandteilen aus Russland und der Ukraine verboten .