17. Herr - macht in seiner Stellungnahme vom 13.12.2016 zum Schlussprotokoll des SECO geltend, das lmportverbot der EU für Rüstungsgüter aus Russland betreffe ausschliesslich Güter, die auf der sogenannten Militargüterliste (Gemeinsame Militargüterliste der Europaischen Union, GASP, Amtsblatt der Europaischen Union, 2015/C 129/01) aufge_- führt sind. Herr. . macht weiter geltend, von der Wirtschaftskammer ôsterreich sei ihm am 13.12.2016 bestatigt worden, dass Güter aus Russland, welche nicht auf besagter Militargüterliste aufgeführt seien, in die EU importiert werden dürften.