12012005101027 1 C00.2101 104 7 2084745 4111 (http:/fwww.duden.de/rechtschreibung/davon zuletzt besucht am 29.12.2016) bestatigt. So umschreibt der Duden die Bedeutung des Adverbs ,,davon" wie folgt: ,.von der bezeichneten Sache", ,.von dieser Sache ais Grundlage". Mit der Verwen~dverbs ,,davon" in Art. 1a Abs. 1 Bst. a der Verordnung wird nicht - wie von Herm~ behauptet - auf nichts verwiesen, sondern auf das unmittelbar vorangehende Element in der Aufzahlung (namlich ,,Feuerwaffen nach Art. 4 Abs. 1 Bst.