12. Zu beurteilen ist, ob die Einfuhr der unter der Randziffer 6 aufgeführten und an Herm - adressierten Waren aus Russland (3 Gewehrschafte/Handschutze aus Holz, 4 Zielvorrichtungen/ Zielfernrohre, 8 Magazine, 10 Federn und Zubringer, 5 Trommelmagazine , 5 Gurte/Tragriemen sowie 1 Militarhelm) in objektiver Hinsicht einen Verstoss gegen Art. 1a Abs . 1 Bst. a der Verordnung darstellt.