4. Am 29.11.2016 wurde Herr ~ emass Vorladung vom 14.11.2016 ais Beschuldigter einvernommen. 5. Die Untersuchungen in diesem Verwaltungsstrafverfahren wurden am 6.12.2016 mit dem Schlussprotokoll gem. Art. 61 Abs. 1 VStrR abgeschlossen. Mit Schreiben vom gleichen Tag wurde das Schlussprotokoll Herm em. Art. 61 Abs. 2 VStrR eroffnet und Herm - wurde die Gelegenheit eingeraumt, sich dazu zu aussern, die Akten einzusehen und ~ zung der Untersuchung zu beantragen. Mit Schreiben vom 13.12.2016 hat Herr. . . . . zum Schlussprotokoll Stellung genommen. Seine Sichtweise wird unter Ziff. IV. Erwagungen aufgeführt.