2. Mit Verfügung vom 27.10.2016 hat das SECO ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Herrn - erô~ Verdachts auf Verstoss gegen Art. 1a Abs. 1 Bst. a der Verordnung und Herr~ aufgefordert, innerhalb einer Frist von 30 Tagen zum vorgeworfenen Verhalten Stellung zu nehmen sowie die geforderten lnformationen und Dokumente einzureichen. Mit Verfügung vom gleichen Tag wurden die vom Zell blockierten Waren mit Ausnahme des Militarhelmes beschlagnahmt. 3. Mit Schreiben vom 3.11.2016 hat Her~ Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen genommen. Seine Sichtweise wird unter Ziff. IV. Erwagungen aufgeführt.