Die Klägerin behauptet dies unter Bezugnahme auf ein Maschinennummernverzeichnis mit Lieferungsdatum (act. 1_8). Weiter wird Bezug genommen auf eine Auftragsbestätigung vom 1. Dezember 2000 mit einer zugehörigen Auftragsnummer MPS 5792, die auch auf dem Maschinennummernverzeichnis aufgeführt ist. Im Maschinenummernverzeichnis wird diese Auftragsnummer zusätzlich mit der Maschinennummer 3023 korreliert. Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich zudem, dass die gelieferte Maschine weiter eine Heissprägepresse P240 mit der Seriennummer 1916 und eine Abrollvorrichtung AV 100 mit der Seriennummer 41024 aufwies.