Die Klägerin legt dar, wie sie 2003 im Rahmen eines Management Buyouts gegründet wurde, um mit Kaufvertrag vom 11. Juli 2003 das Heiss- präge-Geschäft der ITW Systems AG, Dietikon (nachstehend als ITW DS bezeichnet), inzwischen liquidiert und gelöscht, zu übernehmen. Die ITW DS sei eine mittelbare Tochter der Beklagten und Patentinhaberin (act. 1 RZ 9). Seit Mitte 1990 hätte die Klägerin, respektive die Rechtsvorgängerin, die ITW DS, Heissprägemaschinen zum Bedrucken zylindrischer Kunststoffelemente, entwickelt. Eine besondere Herausforderung sei dabei das