11.3 c) eine relative Verlagerung des Organs (6) und des Teils längs einer ersten Richtung (D6) in der Weise zu bewerkstelligen, dass ein Markierungs- oder Etikettierungselement (20) auf dem Teil wenigstens während eines Teils der Verlagerung der Wiege längs der Bahn (T) des Schrittes b) aufgebracht wird und 11.4 d) das Teil [4] in der Entladestation (16) von der Wiege [12] zu entladen, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass der Schritt b) darin besteht