1.3 [erste] Mittel (8) zum relativen Verlagern des Organs und eines Teils in einer ersten Richtung (D6), 1.4 eine Wiege (12), die ein Teil während seiner Markierung oder während der Aufbringung eines Etiketts festhalten kann, wobei diese Wiege mit [zweiten] Mitteln (34-44) zum rotatorischen Antreiben des Teils um seine Drehachse (X4) versehen ist, und 1.5 einen Schlitten (60) zum translatorischen (F2) Antreiben der Wiege in einer zu der ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung (D60), dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine Folgendes umfasst: