{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2016-08-11", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2015-017_2016-08-11.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2015_017_Urteil_2016-08-11.pdf", "Checksum": "6921893b78f1f85f5ba881c163bd7413"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2015_017"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 11.08.2016 O2015_017"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 11.08.2016 O2015_017"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 11.08.2016 O2015_017"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Beschriftungsmaschine für konische Teile: Gutheissung Nichtigkeitsklage, mangelnde Neuheit | Kosten: Gerichtskosten, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Örtliche Zuständigkeit international, Rechtsschutzinteresse"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:17:44", "Checksum": "585bfb6aac3da0841e973a7ddbd6192c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 11.08.2016 O2015_017\nRegeste:\nBeschriftungsmaschine für konische Teile: Gutheissung Nichtigkeitsklage, mangelnde Neuheit | Kosten: Gerichtskosten, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Örtliche Zuständigkeit international, Rechtsschutzinteresse\n\n Seite 3\nO2015_017\n\n4.2 Rechtsbeständigkeit\n\nGemäss Darstellung der Klägerin weist das Streitpatent zwei unabhängige Ansprüche 1 und 11 auf.\n\nAnspruch 1 nach Darstellung der Klägerin aufgeschlüsselt, lautet wie folgt\n(vgl. act. 1 RZ 52, eckige Klammern von der Klägerin hinzugefügt):\n\nMerkmal:\n\n1.1 Maschine (2) zum Markieren oder Etikettieren von rotationssymmetrischen Teilen (4), wobei diese Maschine Folgendes umfasst:\n\n1.2 ein Organ (6) zum Markieren oder Etikettieren\n\n1.3 [erste] Mittel (8) zum relativen Verlagern des Organs und eines\nTeils in einer ersten Richtung (D6),\n\n1.4 eine Wiege (12), die ein Teil während seiner Markierung oder während der Aufbringung eines Etiketts festhalten kann, wobei diese\nWiege mit [zweiten] Mitteln (34-44) zum rotatorischen Antreiben\ndes Teils um seine Drehachse (X4) versehen ist, und\n\n1.5 einen Schlitten (60) zum translatorischen (F2) Antreiben der Wiege in einer zu der ersten Richtung senkrechten zweiten Richtung\n(D60), dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine Folgendes\numfasst:\n\n1.6 [dritte] Mittel (80-90, 94-102) zum translatorischen (F3) Antreiben\ndes Schlittens (60) in einer zu der ersten und zu der zweiten Richtung (D6, D60) senkrechten dritten Richtung (D80) und\n\n1.7 [vierte] Mittel (54, 56, 64) zum rotatorischen (R1) Antreiben der\nWiege (12) in Bezug auf den Schlitten (60) um eine zu der ersten\nRichtung parallele Achse (X54).\n\nDer weitere unabhängige Anspruch 11 lautet wie folgt:\n\nMerkmal:\n\n11.0 Verfahren zum Markieren oder Etikettieren eines rotationssymmetrischen Teils (4), das wenigstens zum Teil kegelstumpfförmig ist,\nwobei dieses Verfahren mittels einer Maschine nach einem der\n\nSeite 4\nO2015_017\n\nvorhergehenden Ansprüche ausgeführt wird und die Schritte umfasst, die darin bestehen:\n\n11.1 a) das Teil [4] auf die Wiege [12] in einer Ladestation (14) zu laden;\n\n11.2 b) die mit dem Teil versehene Wiege längs einer Bahn (T) zu verlagern, die von einer Ladestation (14) zu einer Entladestation (16)\nverläuft\n\n11.3 c) eine relative Verlagerung des Organs (6) und des Teils längs einer ersten Richtung (D6) in der Weise zu bewerkstelligen, dass\nein Markierungs- oder Etikettierungselement (20) auf dem Teil wenigstens während eines Teils der Verlagerung der Wiege längs der\nBahn (T) des Schrittes b) aufgebracht wird und\n\n11.4 d) das Teil [4] in der Entladestation (16) von der Wiege [12] zu entladen, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass\nder Schritt b) darin besteht\n\n11.5 die mit dem Teil versehene Wiege längs der Bahn (T), die von der\nLadestation (14) zu der Entladestation (16) verläuft und wenigstens einen kreisbogenförmigen Abschnitt (T2) aufweist, der auf eine zu der ersten Richtung (D6) parallele[n] zweite[n] Achse (XT)\nzentriert ist, zu verlagern,\n\n11.6 indem der Schlitten (60) translatorisch (F2, F3) längs der zweiten\nund der dritten Richtung (D60, D80) verlagert wird und indem die\nWiege [12] in Bezug auf den Schlitten [60] um die zu der ersten\nRichtung (D6) parallele erste Achse (X54) gedreht (R1) wird.\n\nDie Klägerin legt dar, wie sie 2003 im Rahmen eines Management Buyouts gegründet wurde, um mit Kaufvertrag vom 11. Juli 2003 das Heiss-\npräge-Geschäft der ITW Systems AG, Dietikon (nachstehend als ITW DS\nbezeichnet), inzwischen liquidiert und gelöscht, zu übernehmen. Die ITW\nDS sei eine mittelbare Tochter der Beklagten und Patentinhaberin (act. 1\nRZ 9).\n\nSeit Mitte 1990 hätte die Klägerin, respektive die Rechtsvorgängerin, die\nITW DS, Heissprägemaschinen zum Bedrucken zylindrischer Kunststoffelemente, entwickelt. Eine besondere Herausforderung sei dabei das\n\nSeite 5\nO2015_017\n\nbedrucken konischer Kunststoffelemente, beispielsweise Mascara-\nVerpackungen (act. 1 RZ 14).\n\n2001 sei eine Heissprägemaschine des Typs FAPA-EK für konische Bauteile auf den Markt gebracht worden als Weiterentwicklung der Maschine\nFAPA-E, einer Maschine für die Bedruckung von zylindrischen und rechteckigen Kunststoffteilen (act. 1 RZ 15). Zwischen 2001 und 2003 habe\nITW DS insgesamt fünf derartige Heissprägemaschinen des Typs FAPA-\nEK an die Schwan STABILO Cosmetics GmbH ausgeliefert (act. 1 RZ\n16). Die Klägerin behauptet dies unter Bezugnahme auf ein Maschinennummernverzeichnis mit Lieferungsdatum (act. 1_8). Weiter wird Bezug\ngenommen auf eine Auftragsbestätigung vom 1. Dezember 2000 mit einer zugehörigen Auftragsnummer MPS 5792, die auch auf dem Maschinennummernverzeichnis aufgeführt ist. Im Maschinenummernverzeichnis\nwird diese Auftragsnummer zusätzlich mit der Maschinennummer 3023\nkorreliert. Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich zudem, dass die gelieferte Maschine weiter eine Heissprägepresse P240 mit der Seriennummer 1916 und eine Abrollvorrichtung AV 100 mit der Seriennummer 41024\naufwies.\n\n"}