Das möge damit zusammenhängen, dass die Patentanwälte der Beklagten auch im europäischen Verfahren involviert seien und deswegen wahrscheinlich auch einen Wissensvorsprung hätten. Einen Betrag bis zum Doppelten gegenüber ihrer Kostennote würde sie als vertretbar erachten, dreimal mehr sei zu viel und viermal mehr sei definitiv ein bisschen sehr hoch. Betreffend Anwaltskosten verweise sie auf den Tarif.