Wie vorstehend dargelegt, gelangt der Fachmann bei einer Kombination der D15 mit der D13 in nahe liegender Weise zu einer Rizinusöl-basierten Formulierung mit 50 mg/ml Fulvestrant, 10 Gew.-% Ethanol, 10 Gew.-% Benzylalkohol und 15 Gew.-% Benzylbenzoat wie sich auch im einzigen Beispiel des Streitpatents beschrieben ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Formulierung bei der Verwendung gemäss der D15 zwangsläufig geeignet ist, eine Blutplasmakonzentration von 8.5 ng/ml während wenigstens 2 Wochen aufrecht zu erhalten, da das Ausführungsbeispiel des Streitpatents ja die bevorzugteste Ausführungsform der Erfindung darstellt.