Es ist aber nicht ersichtlich, welcher konkrete Effekt oder Vorteil bei einem anspruchsgemäss geforderten Konzentrationsprofil gegenüber den in der der D15 offenbarten Konzentrationsprofilen in Bezug auf die Behandlung von Brustkrebs erreicht wird. Zudem dürfte das Erreichen der anspruchsgemässen Konzentrationsprofils massgeblich von der Menge an Fulvestrant in der Formulierung und/oder dem verwendeten Dosierungsregime abhängen. Beides wird im Hauptanspruch des angepassten Eventualantrags 3 nicht definiert. Seite 47 O2015_012