gen auch durch Robertson et al. in Fig. 1 bestätigt. Somit sind die Ansprüche des Eventualantrags 3 gegenüber einer Kombination der D15 mit der D13 als nicht erfinderisch einzustufen. Seite 46 O2015_012 4.7.4 Eingeschränkter Eventualantrag 3 Die Einschränkung des Eventualantrags 3 wird, wie oben unter Ziff. 2.3 dargelegt, nicht zugelassen. Damit ist grundsätzlich nicht weiter darüber zu befinden. Für den Fall, dass die Einschränkung des Eventualantrags 3 zuzulassen wäre, gälte aber Folgendes: