4.7.3 Eventualantrag 3 Gemäss Beklagter basiert der Hauptanspruch gemäss Eventualantrag 3 auf einer Kombination aus den erteilten Ansprüchen 1 und 30 sowie den ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen auf S. 12., Z. 11. Diesbezüglich ist der Klägerin zuzustimmen, dass zumindest ein Verstoss gegen Art. 123 (3) EPÜ vorliegt. Die erteilten Ansprüche 1, 2, 4, 18, 19, 23 und 24 verlangen nämlich stets, dass die Fulvestrantformulierung zur Erzielung einer mindestens zwei Wochen anhaltenden, therapeutisch signifikanten Fulvestrantkonzentration im Blutplasma hergerichtet ist oder dass die Formulierung mindestens 45 mg/ml Fulvestrant aufweist.