allgemeinen Hinweise auf S. 7, Z. 27, S. 15, Z. 20-27 und dem einleitenden Teil (S. 10-13) somit unmittelbar und eindeutig entnehmen. Unabhängig davon, ob die Patentansprüche des Streitpatents in der aufrechterhaltenen Form auch Formulierungen mit ungelöstem Fulvestrant umfassen, wird aus dem einleitenden Teil der ursprünglichen Anmeldeunterlagen unmittelbar klar, dass, die im Streitpatent beschriebenen Formulierungen Fulvestrant in gelöster Form bzw. in Lösung enthalten sollen. Damit erhält der Fachmann klare Hinweise, die Fulvestrantformulierung mit den Merkmalen gemäss Eventualantrag 2 auszugestalten bzw. für die Indikation Brustkrebs einzusetzen.