Seite 43 O2015_012 den Gegenständen der Ansprüche 2, 4, 18, 19, 23 und 24. Ausgehend von der D15 basieren daher auch diese Ansprüche nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Fallen somit alle unabhängigen Ansprüche, fällt das ganze Patent, es sei denn, dass eventualiter geltend gemachte Ansprüche, auf die gleich einzugehen sein wird, sich als rechtsbeständig erweisen. 4.7 Eventualanträge 4.7.1 Eventualantrag 1