Verglichen wird die anspruchsgemässe Formulierung im Streitpatent an den besagten Stellen aber ausschliesslich mit Formulierungen welche sich lediglich in den Ölbestandteilen unterscheiden, jedoch die gleichen Alkohol bzw. Esterkomponenten aufweisen. Ein besonderer technischer Effekt, welcher auf die oben genannten Unterscheidungsmerkmale (Alko- hol- bzw. Esterkomponenten) zurückzuführen wäre, lässt sich daraus nicht ableiten. 4.6.4.4 Objektive Aufgabe Entsprechend ist die objektive technische Aufgabe wie von der Klägerin vorgeschlagen darin zu sehen, eine geeignete alternative Fulvestrant- Formulierung mit einer Konzentration an Fulvestrant von 50 mg/ml bereitzustellen.