Die D15 beschreibt, wie von der Klägerin dargelegt, unter anderem eine Formulierung, welche wie diejenige des Streitpatents 50 mg/ml Fulvestrant aufweist und gemäss Fig. 2 in der D15 selbst in der geringeren Fulvestrantdosierung von 20 mg/ml über 28 Tage eine Blutserumkonzentration von über 3 ngml-1 ergibt, was gemäss D15 als effektiv bei der Behandlung von Brustkrebs anzusehen ist (D15, S. 305, "Discussion", 2. Abs.). Zudem sagt die D15 klar, dass die Versuche ergeben haben, dass die therapeutisch vorhergesagten Level von Fulvestrant erreicht und über einen Monat aufrechterhalten werden können.