Im vorliegenden Fall stellt die D15 aber den geeignetsten nächstkommenden Stand der Technik dar, da der Fokus der D15 klar auf der Behandlung von Brustkrebs beim Menschen liegt, wie dies auch das eigentliche Ziel des Streitpatents ist. 4.6.4 Anspruch 1 ausgehend von D15 (Howell) 4.6.4.1 Offenbarung der D15