Dem ersten Teilbereich komme nun die Priorität der beiden Prioritätsdokumente zu, da dieser den Prioritätsunterlagen zu entnehmen sei. Dem zweiten Teilbereich komme hingegen den Zeitrang des Anmeldetags der WO 01/51056 A1 zu, wenn man davon ausgehe, dass er keine Basis in den Prioritätsunterlagen habe.