Damit offenbart die EP 1 669 073 A2 eine unter die Ansprüche 1-31 des Streitpatents fallende Formulierung, mit welcher die in den Ansprüchen genannten Effekte erzielt werden kann und welcher der Zeitrang des frühesten Prioritätsdokuments bzw. der 10. Januar 2000 zukommt. 4.5.2.2 Beurteilung der Neuheitsfrage