Seite 18 O2015_012 4.4 Unzulässige Erweiterung Die Klägerin argumentiert, dass sich die Gegenstände der Ansprüche 18, 19, 23 und 24 während der internationalen vorläufigen Prüfung hinzugefügt wurden. In der Beschreibung der WO 01/051056 A1 finde sich aber keine ausreichende Grundlage für die Gegenstände dieser Ansprüche.