Hingegen scheint der Gegenstand von Anspruch 23 in den Prioritätsunterlagen offenbart zu sein. Zumindest wird in Anspruch 11 der Prioritätsunterlage GB 0000313.7, welcher sich auf Anspruch 1 zurückbezieht, ein Gegenstand mit einem Gehalt von Benzylbenzoat von wenigstens 10% (w/v) Benzylbenzoat (Anspruch 1) und 25% (w/v) oder weniger Benzylbenzoat (Anspruch 11) beansprucht. Damit ist der Bereich von 10- 25% Benzylbenzoat in Anspruch 23 des Streitpatents den Prioritätsunterlagen zu entnehmen. Zudem erwähnt die Prioritätsunterlage GB 0000313.7 auf Seite 7, Zeilen 15-17 einen bevorzugten Minimalwert für den Alkohol von 15% (w/v).