Die abhängigen Ansprüche 25 und 26 legen weiter fest, dass der pharmazeutisch annehmbare Alkohol ein Gemisch aus Ethanol und Benzylalkohol ist und diese in einem bestimmten Gewichtsverhältnis vorliegen. Die abhängigen Ansprüche 27 definieren die Gesamtvolumina der Formulierungen sowie die Konzentrationen bzw. die Mengen an Fulvestrant in den Formulierungen. Seite 15 O2015_012